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Projekt Details

Standort Lippstadt
Bauherr Stadt Lippstadt
Verfahrensart Wettbewerb
Jahr 2018/2019

Platzierung Stadtverwaltung – Supermarkt, städtebauliche Leitidee

 

Soll der alte Güterbahnhof seiner Rolle als „Eingangstor zum historischen Stadtkern“ gerecht werden, dann bedeutet dies unserer Meinung nach, dass der Neubau der Stadtverwaltung mit Bürgersaal und Bürgerplatz sich im Schnittpunkt der städtischen Hauptachsen befinden muss: der Cappelstrasse als wichtige Nord-Süd Verbindung, dem „Herz der Stadt“, der Langen Straße, die über die Jakob-Koenen–Straße angebunden ist und vor allem der wichtigen Verbindung zum Bahnhof. Diese sollte unbedingt aufgewertet werden: markante Eckbebauung als Auftakt an der Bahnhofsstraße, Hotelnutzung mit Außengastronomie.

 

Der Rathausturm signalisiert diesen Schnittpunkt unübersehbar, sowohl von der Cappelstraße kommend, als auch aus Richtung Bahnhof. Der Rathausplatz als Kommunikationsmittelpunkt erschließt alle öffentlichen Bereiche des neuen Stadthauses. Er lässt ein zwangloses Treffen ebenso zu wie kleinere Veranstaltungen. Frei von PKW Verkehr bietet er hohe Aufenthaltsqualität (Bäume, Bänke). Er markiert auch den Einstieg in die „Grüne Gasse“, die, flankiert von Einfamilienhausgärten, Fahrradfahrer und Fußgänger zum Versorgungszentrum der südlichen Altstadt führt. Und möglicherweise darüber hinaus: eine Einbeziehung des Klinikparks und in weiterem Verlauf die naheliegenden Ufer der Lippe als Erholungsangebot.

 

Der Supermarkt ist über den Kreisverkehr an der Klosterstraße verkehrstechnisch auf kurzem Wege angebunden. Für das Hospital und seine Nebennutzungen sowie für die Bewohner der südlichen Altstadt werden Zusatzfunktionen wie Bäcker, Apotheke, Arztpraxen, Physiotherapie angeboten.

 

 

Architektonisches Konzept, Erschließung

 

Stadtverwaltung und Lebensmittelmarkt, die inhaltlich keine Gemeinsamkeiten aufweisen, treten zueinander in Beziehung durch die Stellung der Baukörper, die Architektur-bzw. Formensprache und die Materialwahl. Um den grünen Charakter Lippstadts zu unterstützen, schlagen wir – da wo es sinnvoll ist - Gründächer für die Flachdachbereiche vor.  Auch für eine Photovoltaikanlage ist hier ausreichend Platz vorhanden (s. Nachhaltigkeitskonzept). Der erforderliche Parkplatz des Supermarktes sollte Rasensteine sowie eine großzügige Baumbepflanzung erhalten.

 

Eine abschnittweise Realisierung der beiden Bereiche Stadtverwaltung und Lebensmittelmarkt ist problemlos möglich, da es auch bei der Erschließung keine Überschneidung gibt. Während die Besucher mit PKW vom Parkplatz aus direkt den Empfang erreichen können, ist für die Mitarbeiter der Verwaltung eine Tiefgarage vorgesehen. Die Zufahrt erfolgt gemeinsam mit der Anlieferung und Entsorgung platzsparend von der Jacob-Koenen-Straße aus. Die Anlieferung und Entsorgung des Supermarktes erfolgt getrennt davon über den Kreisverkehr Klosterstraße.

 

 

Energiekonzept/ Nachhaltigkeitskonzept:

 

Angestrebt wird ein sowohl von den Erstellungs-, als auch von den Betriebskosten kostengünstiges und zudem unkompliziertes Energieerzeugungssystem. Die Heizlast des Gesamtkomplexes beträgt ca. 320 kW mit einem zu erwartenden Energiebedarf von ca. 580 MWh. Zu 50 % wird die Jahresarbeit –entsprechend der Forderung des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes (bzw. GEG)- mit erneuerbarer Energieerzeugung gedeckt. Dafür werden im Umfeld des Komplexes 32 Bohrungen mit einer Bohrtiefe von jeweils ca. 100 m abgeteuft. Ersatzweise können hierfür auch Eisspeicher verwendet werden. Die Bohrungen bzw. Eisspeicher werden im Sommerbetrieb durch stille Systeme für die Gebäudekühlung insbesondere der öffentlichen Bereiche verwendet. Die für die Beheizung und Kühlung notwendige elektrische Arbeit wird zu einem hohen Anteil (ca. 55%) durch auf dem Dach verortete PV-Anlagen erzeugt. Regenwasser wird, wie in der Auslobung beschrieben, teilweise auf dem Grundstück versickert und gedrosselt eingeleitet. Zudem ist dessen teilweise Nutzung durch den Einbau einer Zisterne möglich.

 

Zum überwiegenden Teil wird ein freies Belüftungssystem (Fensterlüftung) vorgesehen. Lediglich Räume mit hoher Personenlast oder besonderen repräsentativen Funktionen werden mit RLT versehen.

 

Alle Bauteile mit funktionswichtiger oder Betriebskosten reduzierender Eigenschaft werden über eine zentrale Gebäudeleittechnik überwacht und gesteuert. Grundsätzlich soll eine „einfache“ und bedienbare Technik ohne vielfache Abhängigkeiten hergestellt werden.